MBl. NRW. Ausgabe 2022 Nr. 30 vom 18.8.2022. Seiten 657 bis 682 (2023)

    Richtlinie zur Kostenübernahme zur Verbesserung des Infektionsschutzes durch technische Maßnahmen und Zusatzeinrichtungen mit Geräten zur CO2-Messung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (RL-CoronaVorsorge2022)
    StandardkopfNormaStandardfuß
    Zugehöriger Inhalt:
    Anhang 1
    Dodatak 2a
    Anhang 2b

    23239

    Verbesserungspolitik zur Infektionsprävention
    technische Maßnahmen und Zusatzausrüstung mit CO2Messinstrumente
    Inhalte für Kinder und Jugendliche
    (RL-CoronaVorsorge2022)

    kreisförmig
    Ministerien für Inneres, Kommunen, Bau und Digitalisierung
    102 – 68-03 (Ansicht, professionell).

    Am 26. Juli 2022

    Inhalt
    1Zweck des Dienstes und Rechtsgrundlage
    2 Kauf von CO2Messgeräte
    3 Anschaffung mobiler Luftreiniger
    4 Allgemeine Bestimmungen
    5 Datum des Inkrafttretens, Fälligkeitsdatum

    1
    Zweck des Dienstes und Rechtsgrundlagen

    1.1
    Leistungsziel
    Für die Landesregierung NRW hat die Aufrechterhaltung persönlicher Angebote in Kindergärten und Schulen angesichts der Ausbreitung der Corona-Pandemie höchste Priorität. Mit dieser Richtlinie unterstützt die Landesregierung NRW Kindergarten- und Schuldienstleister beim CO-Einkauf2Messgeräte Darüber hinaus wird das bisherige Förderprogramm zur Anschaffung mobiler Geräte zur Luftreinigung in Kindergärten und Schulen wieder aufgenommen.

    1.2
    rechtliche Grundlage

    1.2.1
    Das Land Nordrhein-Westfalen bietet günstige Leistungen
    1. die folgenden Regelungen,
    2. Artikel 53 des Gesetzes über den Staatshaushalt in der Fassung vom 26. April 1999 (Herr. NRW. P. 158) in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend LHO) und
    3. Rundschreiben des Finanzministeriums Anweisungen zur Umsetzung, insbesondere Verwaltungsvorschriften zu den Artikeln 23, 44 und 53 des Gesetzes über den Haushalt des Königreichs im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise und weitere Informationen – Corona-Erlass III – vom 1. Januar , 2022 (n.v.) in der jeweils aktuellen Fassung (nachfolgend Corona-Erlass III).

    1.2.2
    Ein Rechtsanspruch auf die Erbringung der Leistung besteht nicht. Die Homologationsstelle entscheidet nach eigenem Ermessen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets.

    2
    Kauf von CO2Messgeräte

    2.1
    Gegenstand der Dienstleistung
    Der Kauf erfolgt in Form von Kauf, Miete, Leasing, Lieferung und Erstinstallation durch den AN2- Messgerät für Kindergärten, Schulen und Freizeitanlagen gemäß Punkt 2.4.4. in Kindertagesstätten und in Schulen und Sporthallen, wenn sie zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen genutzt oder mitbenutzt werden. Zu den Kinderbetreuungseinrichtungen zählen Kindertagesstätten (einschließlich Horte und heilpädagogische Kindertagesstätten), Sonderkinderbetreuung (Überbrückungsprojekte) und große Kindertagesstätten. Zu den Schulen zählen alle öffentlichen Schulen und privaten Alternativschulen. Hochschulen sind ausgeschlossen. CO2- Messgerät (CO2-Ampel, CO2Melder, CO2-Warner) wird zur Bestimmung der CO-Konzentration verwendet2drinnen. Betriebskosten, Wartungskosten und/oder ähnliche Verwaltungskosten sind nicht wirksam.

    2.2
    Empfänger von Dienstleistungen
    Begünstigte sind Kommunen und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen.Die Mittel sind für genehmigte Einrichtungen gemäß Nummer 2.1 der Richtlinien im Gebiet der aufnehmenden Gemeinde bestimmt, wobei der Standort der Einrichtung maßgebend ist. Es können Fördermittel weitergeleitet oder Ausschreibungen zentral organisiert werden.

    2.3
    Leistungsanforderungen

    2.3.1
    Technische Anforderungen
    Kauf und Inbetriebnahme von CO2- Das Messgerät nach Nummer 2.1 ist nur wirksam, wenn der Messbereich für CO2- Die Konzentration beträgt mindestens 0 ppm bis 3.000 ppm (maximal bis zu 10.000 ppm) und eine Werkskalibrierung ist verfügbar. CO2-Das Messgerät zeigt optisch, über eine Ampel und/oder akustisch an, wann der Raum gelüftet werden muss. Die Dokumentation des Gerätes muss Angaben darüber enthalten, nach welchem ​​Zeitpunkt eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist, also eine Neukalibrierung erforderlich ist, um ein genaues Messergebnis zu erhalten. CO2- Das Messgerät muss über das CE-Zeichen verfügen.

    2.3.2
    Ausnahme ist der vorzeitige Beginn der Maßnahme
    Beschaffung und Inbetriebnahme von CO2- Zähler ab dem 1. April 2020 sind im Stromvorteil enthalten. Beginn der Maßnahme ist bereits der Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung oder Erbringung von Leistungen zur Durchführung.

    2.4
    Art und Größe, Umfang der Leistung

    2.4.1
    Art der Leistung
    Die Finanzierung erfolgt als Vermögenszuwendung gemäß § 53 LHO.

    2.4.2
    Art der Finanzierung
    Festbetragsfinanzierung

    2.4.3
    Formen der Ausführung
    Nicht erstattungsfähige Auszeichnung

    2.4.4
    Bemessungsgrundlage
    Anschaffungskosten in Form von Kauf, Miete, Leasing, Lieferung und Erstinstallation durch den AN sind effizient2-Messgerät pro Raum für Pflege, Schule und Freizeit gemäß Nummer 2.1. Sanitäranlagen, Gemeinschaftsflure und Gebäude bzw. Bauanlagen sind keine Wohnräume im Sinne dieser Richtlinie. Der faire Vorteil muss kaufmännisch auf ganze Euro auf- oder abgerundet werden. Gemeinden und Gemeindegemeinschaften geben die Mittel nach eigenem Ermessen und entsprechend ihren Aufgaben aus.

    2.5
    Verfahren

    2.5.1
    Ein Genehmigungsprozess, kein Bewerbungsprozess
    Das Ministerium für Inneres, Kommunale Angelegenheiten, Bau und Digitalisierung verschickt auf der Grundlage der Anlage 1 Schreiben an Gemeinden und Gemeindeverbände.

    2.5.2
    zahlen
    Die Auszahlung der gerechten Entschädigung an Kommunen und Gemeindeverbände erfolgt unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Richtlinien und Zustellung der Entschädigungsrechnung.

    2.5.3
    Bestätigung der Mittelverwendung gemäß Ziffer 2.1
    Gemeinden und Gemeindeverbände bestätigen gegenüber dem örtlich zuständigen Kreistag, dass die Mittel gemäß Nummer 2.1 spätestens bis zum 30. Juni 2023 verwendet wurden. Zur Bestätigung können ausschließlich Vorlagen gemäß Anlagen 2a und 2b verwendet werden.

    Sie bewahren die Originalkostenschätzungen der Gemeinde und der Gemeindegemeinschaft zehn Jahre lang auf. Die Kreisverwaltungen werden bis zum 31. August 2023 einen Bericht an das Ministerium für Wohnen, kommunale Dienstleistungen, Bau und Digitalisierung vorlegen.

    3
    Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte

    3.1
    Gegenstand der Dienstleistung
    Förderfähig nach dieser Richtlinie sind der Kauf (Kauf, Miete, Leasing), der Betrieb und die Wartung mobiler Luftreinigungsgeräte zum zusätzlichen Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen für Räume der Kategorie 2 gemäß Nummer 3.3.4. Viren, die Ozon nutzen Inaktivierung, Maßnahmen im Zusammenhang mit fest installierten Klimaanlagen sowie Personalkosten und Verwaltungskosten.

    3.2
    Empfänger von Dienstleistungen
    Nutzer sind Anbieter folgender Dienste für Kinder und Jugendliche:

    a) Kindertagesstätten und Kindertagesstätten nach § 33 Abs. 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGB I S. 1045) in der jeweils geltenden Fassung, öffentliche und freie Trägerschaft,

    b) öffentliche allgemeinbildende Schulen und Ersatzschulen. Ausgenommen sind Berufsschulen und Schulen der Erwachsenenbildung.

    c) Schulen gemäß § 124 Absatz 4 des NRW-Schulgesetzes vom 15. Februar 2005 (Frau. NRW. Seite. 102) auch in der aktuellen Version

    d) staatliche Schulen.

    Kindermädchen, die im eigenen Haushalt oder im Haushalt von Kindern Kinder betreuen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

    3.3
    Leistungsanforderungen

    3.3.1
    Technische Anforderungen
    Die Geräte müssen so dimensioniert sein, dass ihr Mindestvolumenstrom pro Stunde dem Vierfachen des Raumvolumens entspricht. In größeren Räumen sollten gegebenenfalls mehrere Geräte mit ausreichender Gesamtleistung eingesetzt werden. Als geeignet gelten folgende Gerätetypen:

    a) Mobile Luftreiniger mit Filtertechnik
    Geräte müssen mit der Filterfunktion arbeiten. Die eingesetzten Filter müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, also HEPA-Filter der Klasse H13 (halten Partikel kleiner als 1 μm (einschließlich Viren) mit einem Abscheidegrad von 99,95 Prozent) oder mehr zurück. Filter müssen regelmäßig gewechselt oder automatisch gereinigt werden (z. B. durch Erhitzen). Der Filterwechsel muss von qualifiziertem, geschultem Personal durchgeführt werden.

    b) Mobile Luftreiniger mit UV-C-Technologie
    Die Wirksamkeit dieser Geräte hängt von der Strahlungsintensität und der Bestrahlungszeit ab. Die Geräte dürfen kein UV-Licht in den Raum abgeben. Die Wirksamkeit muss durch eine vom Hersteller beauftragte Prüfung oder Bewertung nachgewiesen werden. Der Hersteller muss außerdem bestätigen, dass Ozon, ein unerwünschtes Nebenprodukt, nicht in das Innere des Luftreinigers gelangt.

    c) Kombigeräte (UV-C und Filterung)
    Die Wirksamkeit muss durch vom Hersteller beauftragte Tests oder Bewertungen bestätigt werden.

    Der Leistungsempfänger muss über ein Zertifikat des Herstellers über Gerätesicherheit und Luftreinigungseffizienz verfügen. Darüber hinaus sind die Zertifikate des Herstellers des in den Buchstaben b und c genannten Luftreinigers unter Berücksichtigung der vom Hersteller durchgeführten Tests oder Bewertungen des Geräts erforderlich. Prüfkriterien für mobile Luftreiniger gemäß Beschluss der VDI AG Kriterien zur Prüfung mobiler Luftreiniger (VDI EE4300 Blatt 14) vom 20.07.2021 (https://www.vdi.de/fileadmin/pages/vdi_de/redakteure/ueber_uns/fachgesellschaften/KRdL/dateien/Pruefkriterien_fuer_Luftreiniger__2021-07-23__VDI_AG_Kurzfassung.pdf) in der aktuellen Version.

    3.3.2
    Lärmemissionen
    Bei der Auswahl eines Gerätes ist auf eine möglichst geringe Geräuschemission zu achten, um die Anforderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A 3.7 Lärm zu erfüllen:https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-7.pdf.

    3.3.3
    Fachgerechte und professionelle Pflege und Wartung
    Es liegt in der Verantwortung des Servicenehmers, sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß installiert und von qualifiziertem Personal gepflegt und gewartet werden.

    3.3.4
    Zimmer der Kategorie 2
    Maßnahmen können nur für Räume mit eingeschränkten Belüftungsmöglichkeiten finanziert werden. Hier sind die vom Umweltbundesamt aus Sicht der Innenraumhygiene entscheidenden Kategorien, Kategorie 2. Räume der Kategorie 2 sind Räume mit eingeschränkten Belüftungsmöglichkeiten (keine Klimaanlage, Fenster nur schrägstellbar oder Lüftungsklappen mit Mindestdurchmesser) . Im Antrag muss der Leistungsempfänger die Notwendigkeit des Einsatzes eines geeigneten mobilen Luftreinigungsgerätes anhand der vorgegebenen Kriterien bestätigen.

    Beim Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte ist darauf zu achten, dass die Geräte Evakuierungs- und Rettungswege nicht blockieren.

    3.3.5
    Ausnahme ist der vorzeitige Beginn der Maßnahme
    Die Beschaffung und Inbetriebnahme mobiler Luftreiniger erfolgt ab dem 11. März 2022. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung oder Erbringung einer Leistung. Durch diese Befreiung entsteht jedoch kein Anspruch auf eine Anschlussfinanzierung.

    3.4
    Art und Größe, Umfang der Leistung

    3.4.1
    Art der Leistung
    Die Finanzierung erfolgt als Vermögenszuwendung gemäß § 53 LHO.

    3.4.2
    Art der Finanzierung
    Finanzierung teilen

    3.4.3
    Formen der Ausführung
    genehmigen, genehmigen

    3.4.4
    Bemessungsgrundlage
    Die Kosten für die Anschaffung und fachgerechte Installation und Inbetriebnahme des Gerätes gemäß Punkt 3.3.1 sind förderfähig, wenn sie sich auf den Raum gemäß Punkt 3.3.4 beziehen. Der Kauf des Geräts wird mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben finanziert, jedoch mit bis zu 4.000 Euro pro gekauftem Gerät. Bei Miete und Leasing ersetzt die Summe der Zahlungen über die Vertragsdauer die Anschaffungskosten. Zusätzlich wird für jeden geförderten mobilen Luftreiniger ein einmaliger Festbetrag von 500 Euro für Betrieb und Wartung bereitgestellt. Der faire Vorteil muss kaufmännisch auf ganze Euro auf- oder abgerundet werden.

    3.5
    Verfahren

    3.5.1
    Bewerbungsverfahren
    Die Antragstellung ist bis zum 30.11.2022 ausschließlich über das Online-Förderportal (http://www.frl-luft.foerderung.nrw.de/) auf Grundlage eines dort eingereichten Online-Antrags bei der zuständigen Kreisverwaltung vorzunehmen. Gemäß Nummer 3 der Corona-Verordnung III ist kein schriftlicher Antrag erforderlich.

    3.5.2
    Genehmigungsverfahren
    Die Genehmigungsbehörde ist die örtlich zuständige Kreisregierung. Genehmigt den Dienst nach eigenem Ermessen. Von der Schriftform kann gemäß Punkt 4.1 der Corona-Verordnung III abgewichen werden. Erfolgt die Bewilligungsmitteilung über ein Online-Förderportal, muss der Nutzer per E-Mail benachrichtigt werden. Der Genehmigungsbescheid enthält außerdem folgende zusätzliche Bestimmungen:

    a) Eine ordnungsgemäße Platzierung im Raum und eine fachgerechte Nutzung durch Einweisung und Gerätewartung müssen gewährleistet sein.

    b) Der Filterwechsel muss durch Fachpersonal erfolgen.

    3.5.3
    zahlen
    Die Zahlung der Gebühr erfolgt unmittelbar nach Erteilung des Gebührenbescheides.

    3.5.4
    Nutzungsnachweis
    Der Nutzungsnachweis ist bis zum 31.03.2023 online aufzubewahren (http://www.frl-luft.foerderung.nrw.de/). Verwendungsnachweise können in vereinfachter Form durch Vorlage entsprechender Listen ohne Quittungen und Belege erbracht werden. Benutzer müssen Originalbelege für Ausgaben zehn Jahre lang aufbewahren. Die Kreisverwaltungen werden bis zum 30. Juni 2023 dem Ministerium für Heimat, Kommunen, Bau und Digitalisierung Bericht erstatten.

    3.5.5
    Erstattung
    Eigentumserträge, die nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet wurden, müssen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31. Mai 2023 zurückgegeben werden. Zinsen werden nicht berechnet. Auf Rückerstattungen bis zu 250 Euro wird verzichtet.

    3.5.6
    Elektronische Durchführung des Verwaltungsverfahrens
    Das Antrags- und Genehmigungsverfahren erfolgt nach dem E-Government-Gesetz NRW vom 8. Juli 2016 (Herr. NRW. 551) elektronisch in der jeweils gültigen Fassung erstellt.

    4
    Allgemeine Bestimmungen

    4.1
    Das Effizienzprinzip und das Verbot der Doppelfinanzierung
    Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen 2 und 3 sollten Leistungsempfänger den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten. Maßnahmen, die bereits von anderen Bundesträgern, dem Land NRW oder der Europäischen Union gefördert werden, sind nicht förderfähig. Eine Doppelfinanzierung ist nicht zulässig.

    4.2
    Ohrmarkenfrist für mobile Luftreiniger
    Die Vormerkungsfrist für gekaufte mobile Luftreiniger beträgt fünf Jahre.

    4.3
    Werbung
    Die Arbeit des Ministeriums für Inneres, Kommunale Angelegenheiten, Bau und Digitalisierung muss in der öffentlichen Kommunikation angemessen dargestellt werden

    4.4
    Revisionsrechte
    Zur Durchführung von Prüfungen bei Leistungsempfängern im Sinne des § 91 LHO sind der Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen und die für die Erteilung von Genehmigungen zuständige Behörde berechtigt.

    5
    Inkrafttreten, Ablaufdatum
    Dieses Rundschreiben tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft und endet am 31. Dezember 2023.

    - MBl. NRW. 2022 S. 658

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    Author: Lidia Grady

    Last Updated: 06/13/2023

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